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Herzlich Willkommen

Der BUNDESVERBAND DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. - BDGS ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Grundstückssachverständigen. Der Verband vertritt die gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder in rechtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belangen.

Unsere Mitglieder sind öffentlich bestellte und vereidigte, zertifizierte oder freie Sachverständige. Sie werden in unserem Sachverständigenverzeichnis geführt. Sachverständige, die Inhaber unseres Verbandssiegels sind, dürfen sich Verbandssachverständige BDGS nennen. Sie erfüllen die Kriterien über die Verleihung unseres Verbandssiegels und haben die Verbandssachverständigenordnung anerkannt.

Bundesliste

Unsere Datenbank wurde in Kooperation mit der Bundesliste e.V. errichtet. Für die Einsicht in das Verzeichnis verlassen Sie unsere Internetseite und werden auf die Homepage der Bundesliste e.V. unter http://www.bundesliste.de/ geführt.

 
Tegernseer Baufach- und Immobiliensachverständigentage - Mai 2012

Tegernseer Baufachtage vom 3.- 4. Mai 2012

Themenschwerpunkte:    

Innendämmung - Wärmebrücken - Luftdichtheit ( 1. Tag)
"Schimmelpilz" aus technischer und rechtlicher Sicht (2. Tag)

Tegernseer Immobilien-Sachverständigentage vom 4.-5. Mai 2012

Im Mittelpunkt der Tegernseer Immobilien-Sachverständigentage 2012 stehen aktuelle Themen wie die neue Sachwertrichtlinie, die NHK 2010, Beurteilung von Bewirtschaftungskosten und Einnahmen sowie Rechtsfragen zum Befangenheitsantrag

Das Programm mit Anmeldeformular finden Sie hier.

Ergänzende Informationen zum Inhalt der Vorträge und zu den Referenten unter www.diaa-akaemie.de.
Für Rückfragen stehen Frau Fischer oder Frau Schulz gerne zur Verfügung:
Tel. 089-570070 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

 
Deutscher Sachverständigentag

Deutscher Sachverständigentag (DST) am 17./18. März 2011 in Berlin
zum Thema "Mit Sachverstand Energie sparen".

Im März fand in Berlin der Deutsche Sachverständigentag statt, der sich als Forum für die fachliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit aktuellen Themen etabliert hat.
Der BDGS ist einer der Trägerverbände.
Im Rahmen eines Plenums und den Fachtagungen erhielten die Teilnehmer vielfältige Informationen und hatten Gelegenheit zum fachlichen Austausch.
Da der Sachverständigentag in diesem Jahr das Thema "Mit Sachverstand Energie sparen" behandelte, schloss der Tag mit Forderungen an die Politik zum Energiesparen.

Die Forderungen des Deutschen Sachverständigentages finden Sie hier.

 
Veröffentlichung der Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten
Erstmals hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau, und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (Bodenrichtwertrichtlinie - BRW-RL) erlassen.
Sie richtet sich an die Gutachterausschüsse und soll der Qualitätssicherung und Transparenz der Bodenrichtwertermittlung dienen.
Die amtliche Fassung der Richtlinie erschien am 11. Februar 2011 im Bundesanzeiger (Nr. 24, S 597). Eine Erklärung des BMVBS und eine Fassung der Richtlinie sind im Internet zu finden unter www.bmvbs.de oder hier.
 
Unverbindlicher Honorartarif für Immobilienwertermittlungen

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2009 - am 18.08.2009 werden die Leistungen für Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI umfasst, § 34 der bisherigen HOAI ist ersatzlos weggefallen.

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Textausgabe der neuen HOAI
Image Mitglieder des BUNDESVERBANDES DEUTSCHER GRUNDSTÜCKSSACHVERSTÄNDIGER e.V. -BDGS und BUNDESVERBANDES DEUTSCHER BAUSACHVERSTÄNDIGER e.V. - BBauSV können bei Bedarf eine Textausgabe der neuen HOAI kostenfrei in der Bundesgeschäftsstelle anfordern. Bitte mailen Sie an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können bzw. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können .
 
Neu: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer, also auch Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige ebenso wie Anwälte etc., die dort aufgeführten Informationspflichten zu beachten. Die Regelung dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes.

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